Betäubungsmittelgesetz (BtMG)
§ 1 Allgemeines Betäubungsmittelgesetz
- Betäubungsmittel im Sinne dieses Gesetzes sind die in §2 aufgeführten Stoffe und Zubereitungen.
- Das LSPD wird ermächtigt in dringenden Fällen zur Sicherheit oder zur Kontrolle des Betäubungsmittel Verkehrs, ohne Zustimmung des DOJ’s. Stoffe und Zubereitungen, die nicht Arzneimittel sind, wegen des Ausmaßes der missbräuchlichen Verwendung und wegen der unmittelbaren oder mittelbaren Gefährdung der Gesundheit einzuziehen.
§2 Illegale Substanzen
Im Sinne dieses Gesetzes sind Illegale Substanzen:
- chemische Verbindungen sowie deren natürlich vorkommende Gemische und Lösungen,
- einige Pflanzen und Pilze sowie deren Teile und Bestandteile in bearbeitetem oder unbearbeitetem Zustand.
- jegliche Formen von Rauschmitteln, welche nicht aus legalen Quellen stammen.
§3 Abbau, Verarbeitung, Herstellung
3.1 Abbau
Unter dem unerlaubten Abbauen versteht man das Erlangen illegaler Substanzen, die zur Herstellung von Betäubungsmitteln dienen. Der Prozess des Abbau ist strafbar und wird mit einer Freiheits- oder Geldstrafe geahndet
3.2 Verarbeitung / Herstellung
Das Gewinnen, Zubereiten, Be- oder Verarbeiten und Umwandeln von illegalen Substanzen ohne Rücksicht auf ihren Verarbeitungszustand ist in keinster Weise gestattet und wird mit einer Freiheits- oder Geldstrafe geahndet.
3.3 Handel / Verkauf / Ankauf / Weitergabe
Wer Betäubungsmittel handelt, verkauft, ankauft oder unentgeltlich weitergibt, wird mit einer Geld- oder Haftstrafe belangt.
§4 Besitz von Betäubungsmitteln
Der Besitz von illegalen Stoffen und Betäubungsmitteln ist verboten und wird mit einer Geld- und Haftstrafe geahndet.
§6 Legalisierung
Jegliche Form von Betäubungsmittel sind verboten.
Lediglich Medikamente, welche im Zuge einer Behandlung von einem Arzt ausgestellt werden, gelten als Legal.
Wenn ein dafür vom Arzt ausgestelltes Attest vorliegt