Wirtschaftsrecht (WR)

    • Offizieller Beitrag

    Wirtschaftsrecht (WR)

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    §1 Vertrag

    Verträge kommen durch die Abgabe von mindestens zwei Willenserklärungen zustande, die inhaltlich übereinstimmen und mit Bezug aufeinander abgegeben wurden.


    Wer einen Vertrag abschließt, äußert damit freiwillig seinen Willen, sich zur Erfüllung von individuell bestimmbaren Vertragsinhalten zu verpflichten. Jeder Mensch hat das Recht, im Rahmen der Gesetze seine Verhältnisse durch Verträge eigenverantwortlich zu gestalten


    §2 Vertragsabschluss

    Ein Vertragsabschluss ist auch formlos möglich, das heißt, ein Vertrag kann schriftlich oder mündlich zustande kommen.


    Ein Vertrag muss folgendes enthalten:

    2.1. Vertragsparteien

    2.2. die Dienstleistung, sowie Gegenleistung

    2.3. Regelungen der Vertragsdauer und ggf. Kündigungsfristen

    2.4. sonstige Haftungsausschlüsse


    Mit der Unterschrift der vertretenden Parteien oder der mündlichen Zusage tritt der Vertrag in Kraft.


    Bei einem mündlich geschlossenen Vertrag muss mindestens ein Zeuge oder Beweis vorliegen, damit dieser gültig ist.


    §3 Gültigkeit von Verträgen

    Durch den Vertrag wird der Dienstleister einer Sache verpflichtet, dem Abnehmer die Dienstleistung frei von Sach- und Rechtsmängeln zu erbringen.

    Der Abnehmer ist verpflichtet, dem Dienstleister den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Dienstleistung anzunehmen.


    Andauernde Verträge, welche eine genau definierte Laufzeit haben, sind bis zum Ende der definierten Laufzeit gültig.


    Permanente Verträge, welche eine definierte Laufzeit mit anschließender automatischer Verlängerung haben, sind solange gültig, bis eine Partei das Vertragsende gemäß der Kündigungsvoraussetzungen und Kündigungsfrist einleitet.


    §4 Vertragsbruch

    Ein Vertragsbruch liegt vor, sobald eine der betroffenen Parteien gegen die beschlossenen Abmachungen, welche durch den Vertragsabschluss akzeptiert worden sind, verstößt.


    Ein Vertragsbruch stellt in allen Fällen das Ende des Vertrages dar.Die Folgen eines Vertragsbruchs können bei Abschluss des Vertrages geregelt werden.


    Eindeutige Gründe, wann ein Vertragsbruch vorliegt, sind das hiermit abgeschlossene Rechtsgeschäft darf weder gegen geltendes Recht noch gegen die guten Sitten verstoßen oder gesetzlichen Verboten entsprechen.


    §5 Vertragsende

    Ein Vertrag endet mit einer Kündigung, dem nicht gerecht werden der Leistungen, Unwirksamkeit des Vertrages oder mit dem Ablauf der zeitlichen Gültigkeit.


    Das Vertragsende kann durch eine der betroffenen Parteien eingefordert werden und dem muss nachgekommen werden. Dabei muss der im Vertrag besprochene Rahmen stets eingehalten werden.


    Ein Vertrag kann durch das Government sowie das Department of Justice für unwirksam erklärt werden.


    §6 Gewerbe

    Ein Gewerbe ist ein eingetragenes Unternehmen mit einem gültigen Gewerbeschein.


    Jede wirtschaftliche Tätigkeit, die dauerhaft unter eigener Verantwortung und auf eigene Rechnung zum Zwecke der Gewinnerzielung ausgeübt wird, ist ein Gewerbe.


    Die Tätigkeit, der im Rahmen des Gewerbebetriebs nachgegangen wird, muss von einer Planmäßigkeit und gewissen Dauerhaftigkeit gekennzeichnet sein. Dies bedeutet, dass bloß gelegentliche oder gar einmalige Tätigkeiten nicht vom Gewerbebegriff erfasst werden.


    Für den Unternehmer besteht Lohnzahlungspflicht, d. h. er ist verpflichtet, seinen Mitarbeitern eine Vergütung zu zahlen.


    Der Unternehmer ist verpflichtet, einmal pro Woche eine Einkommenssteuererklärung zu machen, aus dieser ergibt sich dann wie viel Steuern gezahlt werden müssen.


    §7 Gewerbeschein

    Jeder selbständige Betrieb eines stehenden Gewerbes muss eine staatliche Erlaubnis besitzen.


    Ein Gewerbeschein muss beim Government of Los Santos beantragt werden. Die Kosten eines Gewerbescheins betragen 80.000$. (Dieser ist nicht auf andere Personen übertragbar)


    Ohne einen Gewerbeschein darf ein Unternehmen nicht praktizieren bzw. Einnahmen erzielen, dies wird mit einer Geldstrafe geahndet

    Die Gültigkeit eines Gewerbescheins ist zeitlich unbegrenzt, kann jedoch durch §10 erlöschen.


    §8 Voraussetzung eines Gewerbes

    Die Voraussetzungen für einen Gewerbeschein sind folgende:


    8.1. Es muss ein Inhaber existieren, welcher weder Leiter einer Staatsfraktion noch eine fiktiv existierende Person ist.

    8.2. Es muss ein genauer Standort definiert sein, an dem das Gewerbe ansässig ist.

    8.3. Das Unternehmen muss in der Lage sein, Steuern zu begleichen.

    8.4. Das Unternehmen muss ein System besitzen, mit dem die Staatsbehörden die Kontoaktivitäten nachvollziehen können.

    8.5. Eine Mitarbeiterliste muss dem Department of Justice vorliegen und stets aktuell gehalten werden.

    8.6. Das Gewerbe muss in der Lage sein, den Gewerbeschein Kosten zu begleichen.

    8.7. Der Inhaber benötigt ein polizeiliches Führungszeugnis, dieses muss er dem Government vorlegen.


    §9 Verlust des Gewerbescheins

    Bei folgenden Punkten kann der Gewerbeschein entzogen werden:

    9.1 Missachtung der Steuerzahlung

    9.2 Nachgehen anderer Geschäfte, als die angegebenen

    9.3 sonstige


    Nach Erlöschung des Gewerbescheines werden Konsequenzen durch das Government festgelegt.


    §10 Kartellverbot

    Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, werden mit einer Geldstrafe bestraft.


    §11 Existenzminimum

    Ein Unternehmen sowie eine Privatperson müssen in ihrer Existenz gesichert werden. Sobald ihre Existenz gefährdet ist, können Steuern als Schulden erlassen werden und später nachgereicht werden.


    §12 Insolvenz

    Fällt ein Gewerbe unter das Existenzminimum oder ist nicht mehr in der Lage, sich eigenständig zu erhalten, so ist es insolvent. - Dieses Unternehmen steht damit zum Verkauf oder wird geschlossen.


    Hat ein Gewerbe das Maximum an Schulden erreicht, ist es ebenfalls insolvent. Der Inhaber hat diese Schulden beim Government zu begleichen.

    Es besteht die Möglichkeit, das Unternehmen durch Investoren, staatlicher oder privater Art, zu erhalten.


    §13 Schulden

    Schulden bezeichnen offene und unbeglichene Rechnung, welche im Zuge durch Investitionen ohne verfügbares Eigenkapital erzeugt wurden oder durch geliehenes Kapital anderer erlangt wurden.


    §14 Übernahme

    Sollte eine Privatperson ein Gewerbe übernehmen, so muss ein Vertrag erfolgen. Diese muss einen Gewerbeschein beim Government beantragen.


    Eine Übernahme muss immer dem Government gemeldet werden.

    Der geschlossene Vertrag ist dem Government vorzulegen.


    §15 Staatliche Hilfen

    Der Staat sowie Fraktionen des Staates besitzen das Recht, sich Anteile an insolventen Firmen zu kaufen oder diese durch einen Kredit zu kräftigen.


    §16 Private Hilfen

    Private Personen sowie Gewerbe und Unternehmen besitzen das Recht, insolvente Firmen durch Kredite zu stützen.

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